Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei:
In unserem Schwerpunktgebiet dem Arbeitsrecht helfen wir Ihnen u. a. bei Themen wie Kündigung, Abmahnung, Sonderzahlungen, Abgeltungsansprüche oder Fragen zur Erstellung und Änderung von Arbeitsverträgen. Mit Fragen rund um das Arbeitsrecht sind wir bestens vertraut.
Wir unterstützen Sie insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
○ Abfindung
○ Abmahnung
○ Änderungskündigung
○ Arbeitsverträge (Erstellung, Überprüfung und Änderung)
○ Arbeitszeugnis
○ Aufhebungsvertrag
○ geringfügige Beschäftigung
○ Betriebsvereinbarung
○ Geschäftsführervertrag
○ Kündigung/ Beendigung von Arbeitsverhältnissen
○ Kündigungsschutzklagen
○ Sonderzahlungen
○ Tantieme
○ Teilzeit-Verträge
○ Urlaubs- und Überstundenabgeltung
Die Abmahnung ist ein von Arbeitgebern oftmals unterschätztes Instrument wenn sich der Arbeitnehmer nicht wie gewünscht verhält. Insbesondere bei Unternehmen, dessen Angestellte sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen können, ist eine vorherige Abmahnung, vor allem bei fristlosen Kündigungen, bis auf in wenigen Ausnahmefällen unentbehrlich. Dennoch erleben wir immer wieder, dass sich Arbeitgeber bei der Ausstellung von schriftlichen Abmahnungen schwer tun, obwohl man dadurch die eigene Rechtsposition in einem folgenden Kündigungsprozess erheblich verbessern würde.
Als Arbeitnehmer sollte man bei Erhalt einer Abmahnung genau prüfen lassen, ob sich ein Vorgehen gegen diese lohnt, denn eine Abmahnung ist in der Regel der erste Schritt zu einer später folgenden Kündigung. Wenn in der Abmahnung falsche Tatsachen zu Grunde gelegt wurden, sollte auf jeden Fall eine Löschung aus der Personalakte durchgesetzt werden.
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber kommt es häufig zum Streit. Insbesondere wenn sich der Arbeitnehmer auf die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes berufen kann (was u. a. von der Anzahl der beim Arbeitgeber beschäftigten Personen abhängig ist) kommt es zum Streit vor dem Arbeitsgericht. Brauchen Sie rechtliche Beratung bei der Kündigung eines Arbeitnehmers? Haben Sie eine Kündigung erhalten und wollen gegen diese vorgehen? Wir vertreten sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerinteressen wenn es im Rahmen einer Kündigung zum Streit kommt.
HINWIES:
Nach Erhalt einer Kündigung ist rasches handeln gefragt. Die Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen.
Tel. 04488 8306630
info@brand-zingel.de