WILLKOMMEN IN DER KANZLEI DER RECHTSANWÄLTE BRAND & ZINGEL 


Als spezialisierte Rechtsanwälte des Zivilrechts vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen zuverlässig, kompetent und zielstrebig, sowohl außergerichtlich als auch mit gerichtlicher Geltendmachung. Kurzfristige Erreichbarkeit und der direkte Kontakt zum Mandanten sind uns besonders wichtig. Als in der Kreisstadt Westerstede ansässige Rechtsanwaltskanzlei sind wir vorwiegend für mittelständische Unternehmen und Privatpersonen im Weser-Ems-Gebiet, aber auch darüber hinaus bis in den Berliner Raum und Süddeutschland tätig.


Um Ihnen eine kompetente Rechtsberatung und Vertretung zu garantieren, haben wir uns im Wesentlichen auf die zivilrechtlichen Rechtsgebiete, insbesondere das Arbeitsrecht und Handelsrecht spezialisiert.

 

Als Mandant stehen Sie immer im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir beraten Sie individuell und persönlich. Wir sind vom ersten telefonischen Gespräch bis zum Abschluss des Falls Ihr persönlicher Ansprechpartner. Jeder Rechtsanwalt in unserer Kanzlei bildet sich durch Seminare fortwährend weiter und ist so immer auf dem neuesten Stand in seinen Rechtsgebieten.


Aktuelles


Zurück zur Übersicht

20.09.2021

BAG: Beweiswert einer zur Kündigungsfrist passenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Neues BAG-Urteil: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf bei zeitlicher Koinzidenz zwischen bescheinigter Arbeitsunfähigkeit sowie Beginn und Ende der Kündigungsfrist angezweifelt werden. Deckt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung den selben Zeitraum wie die nach der Kündigung noch verbleibende Dauer des Arbeitsverhältnisses ab, so ist der Beweiswert erschüttert. Das heißt den Arbeitnehmer trifft die vollständige Darlegungs- und Beweislast, dass tatsächlich eine Erkrankung vorgelegen hat. Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung sollten Arbeitgeber genau überprüfen, ob tatsächlich eine Entgeltfortzahlung zu leisten ist, wenn zeitlich zusammen mit der Kündigung für die verbleibende Dauer des Arbeitsverhältnisses eine Krankmeldung erfolgt. Dies gilt umso mehr, wenn zugleich die Krankmeldung für die verbleibenden Arbeitstage gegenüber Arbeitskollegen angekündigt wurde. Arbeitnehmer sollte hingegen bei tatsächlicher Erkrankung einen genauen ärztlichen Bericht anfordern und idealerweise Zeugen benennen können, die die Erkrankung und das Ausmaß der Erkrankung für die vollständige Restdauer des Arbeitsverhältnisses bestätigen können. Weiter hat der Arbeitnehmer in diesem Falle auch die Auswirkungen einer Erkrankung auf die Arbeitsfähigkeit darzulegen.

Bundesarbeitsgericht 08.09.2021 Az. 5 AZR 149/21



Zurück zur Übersicht


Standort Westerstede

Unsere Kanzlei befindet sich wenige Gehminuten vom ZOB und Marktplatz Westerstede entfernt und in unmittelbarer Nähe zur Autobahnabfahrt Westerstede. Parkplätze stehen direkt vor unserer Kanzlei ausreichend zur Verfügung.


Standorte Ammerland 

 Weiterlesen.

 
 
 
E-Mail
Anruf